AGB
Allgemeines
Für unsere auf der Internetseite motorradtouren-kroatien.de (im folgenden Veranstalter genannt) vertriebenen
Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Reisevertrag
Mit der Buchung eines auf motorradtouren-kroatien.de dargestellten Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter,
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme des
Veranstalters zustande. Durch die Zustellung einer Buchungsbestätigung nimmt der Veranstalter die Buchung
des Reiseteilnehmers an.
Durch das Absenden und Anfragen einer unverbindlichen Anfrage, oder einer Zusatzleistung zu einem Angebot
durch den Reiseteilnehmer an den Veranstalter, erbittet der Reiseteilnehmer ein individuelles Angebot durch
den Veranstalter. Durch Annahme des Angebots bietet der Reiseteilnehmer dem Veranstalter, den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme des Veranstalters
zustande.
Durch die Zustellung einer Buchungsbestätigung und eines Reiseversicherungsscheins nimmt der Veranstalter die Buchung des
Reiseteilnehmers an.
Weichen die Leistungen der Buchungsbestätigung inhaltlich von den Leistungen der Angebotenen Reise bzw.
der bei Anmeldung angegebenen Daten ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches der Veranstalter für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn
der Reiseteilnehmer innerhalb der Bindungsfrist eine Annahme erklärt. Die Annahme kann durch eine
schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder durch den Antritt der Reise
erfolgen.
Der Reiseteilnehmer kann sich über alle durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten
Buchungsmöglichkeiten zu einer Reise anmelden oder eine Buchungsanfrage tätigen. Zum Beispiel, über die
Buchungsstrecken der Website, per Telefon oder E-Mail.
Leistungen
Allein maßgeblich für die vom Veranstalter zu erbringende Leistung ist die Leistungsbeschreibung auf der
Reiseausschreibung sowie der Inhalt der Buchungsbestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
sowie der Preisangaben werden nur Vertragsbestandteil, wie in der Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene Zusatzvereinbarungen.
Änderungen und Abweichungen von wesentlichen Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die
Änderung der Reiseleistung gegenüber des Veranstalters geltend machen.
Wesentliche Reiseleistungen sind NICHT:
– geänderte Routenführungen auf Grund der Straßen-, oder Wetterverhältnisse
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder
sonstigen zwingenden Gründen, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Zahlung
Nach Vertragsabschluss wird der Sicherungsschein zugesandt. Danach fällt eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises an. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
Sollte die Buchung später als 28 Tage vor Reisebeginn getätigt werden, ist der Reisepreis bei Zusendung
des Reisesicherungsscheins sofort in voller Höhe zu überweisen.
Eine Anzahlung bzw. Gesamtzahlung ist erst zu leisten wenn dem Reiseteilnehmer die Buchungsbestätigung
sowie der nach §651 r Abs3 BGB erforderliche Reisesicherungsschein vom Reiseveranstalter ausgehändigt
wurde.
Der Reiseteilnehmer hat ohne Zahlung des vollständigen Reisepreises keinen Anspruch auf Erbringung der
Reiseleistung durch den Veranstalter. Der Reisevertrag wird dann unter Berücksichtigung der gültigen
Stornobedingungen aufgelöst.
Reiserücktritt durch den Kunden
Der Reiseteilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn ohne Einhaltung einer Form von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch
auf den Reisepreis, soweit der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Aufwendungen und
Reisevorkehrungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen
Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person berechnen. Bei allen
Reisen werden die Stornofristen innerhalb der Reisebeschreibung ausgewiesen.
Dem Kunden steht es frei, uns nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist als die geforderte Stornopauschale.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Stornogebühren:
bis 46 Tage vor Anreise: 0%
ab 45 Tage vor Anreise: 30%
ab 30 Tage vor Anreise: 60%
ab 14 Tage vor Anreise: 80%
ab 7 Tage vor Anreise: 90%
Abweichende Stornogebühren werden in der Reisebeschreibung separat ausgewiesen.
Bei hinzugebuchten Flügen, Fährbuchungen, Upgrades oder Transporten fallen ab dem Tag der Buchung 100%
Stornogebühren an. Sollten für den Veranstalter geringere Stornokosten als 100% bei hinzugebuchten Flügen
Fährbuchungen, Upgrades oder Transporten anfallen, werden Erstattungen in der jeweiligen Höhe an den
Kunden weitergegeben.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Rücktritt wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der
Reise durch den Veranstalter erhält der Reiseteilnehmer bis spätestens 20 Tage vor dem Antritt der Reise eine
Rücktrittserklärung durch den Veranstalter. Der Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis erstattet.
Rücktritt aus Gründen im Verhalten des Reisteilnehmers
Hält sich der Reiseteilnehmer nicht an gesetzliche Vorschriften des Reiselandes oder gefährdet durch sein
Verhalten sich selbst und andere Teilnehmer der Gruppe oder außenstehende, hat der Veranstalter oder seine
Vertreter das Recht, den Reiseteilnehmer von der weiteren Teilnahme der Reise auszuschließen. Eine
Erstattung des Reisepreises oder durch den Ausschluss entstehende Kosten werden nicht erstattet bzw. muss
der Reiseteilnehmer selbst tragen.
Versicherung
Im Leistungsumfang sind keine Versicherungen im Reisepreis enthalten. Der Veranstalter empfiehlt den
Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Auslandskranken- und Krankenrückholversicherung.
Zusätzlich empfiehlt der Veranstalter ausdrücklich den Abschluss einer ADAC+ Mitgliedschaft sowie ein
Schutzbrief für das Motorrad.
Reiseteilnehmer-Zusicherung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Reiseteilnehmer sichert mit der Buchung einer Reise folgendes zu.
- Der Reiseteilnehmer (Fahrer) ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis-
- Das Motorrad, mit dem er an der Reise teilnimmt, ist für den öffentlich Straßenverkehr zugelassen und
befindet sich stehts in einem fahrsicheren Zustand. Besonderes Augenmerkt liegt hier auf
Verschleißteilen wie den Reifen. - Der Fahrer hält sich stets an die Regeln der StVO und der StVZO bzw. an die im jeweils bereisten Land
gültigen Regeln zum Führen eines KFZ. - Der Fahrer hält sich an die jeweils gültigen Bestimmungen zu Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen
- Der Reiseteilnehmer nimmt an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung zum
Motorradfahren Teil. (Helm, Stiefel, Handschuhe, abriebfeste Jacke und Hose)- - Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. - Der Reiseteilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist, sofort möglich, beauftrag für Abhilfe zu sorgen. Besteht keine
örtliche Reiseleitung ist das Abhilfeverlangen direkt an den Veranstalter zu richten.
Haftung
Bei Reiseteilnahme übernimmt der Reiseteilnehmer die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von
ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für
ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reiseteilnehmer stellt den Veranstalter und seine Mitarbeiter ferner
von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten
Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe
Fahrlässigkeit durch den Veranstalter bleiben davon unberührt. Soweit der Veranstalter die Dienste von
Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht der Veranstalter lediglich für eine sorgfältige
Auswahl sowie übliche Überwachung ein. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für
Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung
gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist
außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
– ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde
oder
– der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Fähren, Veranstaltungen,
Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch dem Veranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden, gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder
Beschädigung von Gepäck. Sofern der Veranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet der Veranstalter
nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Bild- und Filmmaterial
Der Reiseteilnehmer erteilt dem Veranstalter die Erlaubnis, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Reise
entstanden sind und auf denen der Reiseteilnehmer zu erkennen ist, für Informations- und Werbezwecke zu
nutzen. Dies schließt auch die Veröffentlichung im Internet und insbesondere auf Netzwerken wie Facebook,
Instagram und Youtube mit ein.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Reiseteilnehmern, die das Portal als Kaufleute
nutzen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Gast keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
AGB Änderungen und Erweiterungen
Der Veranstalter hat das Recht, die AGB / Nutzungsbedingungen jederzeit nach alleinigem Ermessen zu ändern.
Änderungen der Nutzungsbedingungen werden auf der Startseite der vom Veranstalter betriebenen
Internetseiten angekündigt oder dem Reiseteilnehmer auf eine andere angemessene Art mitgeteilt (E-Mail).
Der Reiseteilnehmer erkennt diese AGB/Nutzungsbedingungen mit einer Buchung an.
Verantwortliche Stelle:
MKT Motorradtouren Kroatien Total
Jörg Holzmann
Ravensburger Straße 36/1
70327 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711 / 42 095 03
Mail: info@motorradtouren-kroatien.de
Anhang
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Motorradtouren Kroatien Total trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Motorradtouren Kroatien Total über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung
lhrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall
seiner Insolvenz
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
Reiseleistungen.
– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
Kosten – auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen
und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die
entsprechenden Kosten sich verringern.
– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert
wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt,
haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt
werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne
Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
,Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die
Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden. Ausgenommen davon ist die Witterung während der Pauschalreise.
– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
– lm Fall der lnsolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
gewährleistet. Motorradtouren Kroatien Total hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1,
65189 Wiesbaden, Tel. 0611/5335859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die
zuständige Behörde ([6]) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Motorradtouren Kroatien Total verweigert
werden.